|
|
Versicherungen * Finanzierungen |
|
Keine Frage, eine Hausratversicherung gehört zur Grundabsicherung eines
jeden Haushaltes. Schließlich haben Sie in Ihr Zuhause viel investiert. Um
so schlimmer, wenn z.B. bei einem EInbruch Ihr Eigentum gestohlen wird oder
ein Brand alles zerstört. Das hat nicht nur Ärger und Aufregung zur Folge,
sondern auch erhebliche Kosten für Neuanschaffungen und Reparaturen.
Wir sind für Sie da bei Schäden durch
- Brand
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub
- Blitzschlag
- Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
In Ihrer Hausratversicherung sind alle Glasschäden, die durch die
versicherten Gefahren entstehen, eingeschlossen. Für noch umfassenderen
Schutz empfehlen wir eine zusätzliche Glasversicherung. Die zahlt z.B. auch
dann, wenn eine Scheibe bei Windzug beschädigt wird.
Als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses wissen Sie am besten, wie
viel Zeit, Mühe und Geld Sie in Ihr Haus investiert haben. Um so schlimmer,
dass Sie manchmal in Minuten alles verlieren können. Ein Feuer oder ein Sturm z.B. können Ihr Haus in kürzester Zeit schwer
beschädigen oder sogar komplett zerstören. Dann kommen plötzlich erhebliche
Kosten auf Sie zu, im schlimmsten Fall sogar ein kompletter Neubau.
Mit unserer Wohngebäudeversicherung sind Sie und Ihr Haus umfassend und
zuverlässig gegen die Folgekosten dieser Gefahren abgesichert:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Darüber hinaus bietet Ihnen die Wohngebäudeversicherung weitere wertvolle
Extras, mit denen Sie umfassend und komfortabel abgesichert sind.
Privathaftpflichtversicherung
Auf den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung sollte niemand
verzichten! Wenn Sie oder jemand aus Ihrer Familie etwas beschädigt oder
gar einen Menschen zu Schaden kommt, müssen Sie in jedem Fall dafür haften.
Das mag bei kleineren Schäden noch finanzierbar sein. Aber bei größeren
Schäden kann es leicht in die Millionen gehen - vor allem, wenn ein Mensch
davon betroffen ist.
Verletzten Sie z.B. jemanden beim Radfahren so schwer, dass er über den
Rest seines Lebens arbeitsunfähig wird, haften Sie mit Ihrem gesamten
Vermögen - und sogar mit Ihrem zukünftigen EInkommen!
Damit Sie sich und Ihre Familie richtig absichern können, bieten wir in
unserer Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von 10 Millionen
Euro. Mit dieser außergewöhnlich hohen Summe brauchen Sie sich
keine Sorgen um die finanziellen Folgen von Haftpflichtschäden machen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Versicherungen. Ohne die Vorlage einer
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), welche als vorläufige Deckungsszusage
des Versicherers in Kfz-Haftpflichtversicherung gilt, ist es nicht möglich
ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Zusätzlich zur oben genannten Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit
Ihr Fahrzeug gegen Kaskoschäden zu versichern.
Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn es durch folgende Ursachen zu
Schäden am eigenen Fahrzeug gekommen ist:
- Brand
- Explosion
- Entwendung, insbesondere durch Diebstahl, Raub und Unterschlagung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung
- Maderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
In der Vollkaskoversicherung sind folgende Schäden und Gefahren
abgedeckt:
- alle Gefahren, die durch die Teilkasko abgedeckt sind
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall
- mut- oder böswillige Handlungen
- Folgeschäden durch Maderbiss
Zudem bieten wir Ihnen noch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz
durch Bausteine zu erweitern. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie
gern
Auf manche Dinge kann man selbst trotz größter Vorsicht keinen Einfluss
nehmen. Unfälle passieren ohne Vorankündigung. Etwas 8,6 Mio. Bundesbürger
werden jährlich bei Unfällen verletzt. Viele Menschen wissen garnicht, welchem finanziellen Risiko sie sich
dabei ausetzen. Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit oder zu
Hause - dort wo die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung erbringt.
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur dann leistet, wenn sich ein
Unfall während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte ereignet, sind Arbeitnehmer in der Freizeit völlig
ohne Versicherungsschutz. Gleiches gilt für Kinder! Auch sie sind nur in den
jeweiligen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) und auf dem direkten Hin-
und Rückweg geschützt. Hausfrauen, Rentner, Kleinkinder und in vielen Fällen
auch Selbstständige haben überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche
Versicherungsleistungen. Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung
erst ab einer 20%igen Erwerbsunfähigkeit.
Für die meisten Menschen ist die volle körperliche und geistige
Einsatzfähigkeit unabdingbare Vorraussetzung für die Fortführung der
bisherigen Lebensweise. Schon ein geringer Invaliditätsgrad kann die
finanzielle Zukunft eines Einzelnen gefährden. Denn ein Unfall mit
Dauerfolgen mindert häufig nicht nur das berufliche Einkommen, es entstehen
zusätzliche Kosten z.B.:
- für Umschulungsmaßnahmen zum Aufbau einer neuen Existenz
- für Umbauten in der Wohnung oder im Auto
- für die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel
- für längere Krankenhaus- und Kuraufenthalte
- für die Bezahlung von Pflegepersonal
Es ist also unbedingt notwendig, rechtzeitig die nötige Vorsorge
zu treffen.
Wir leben heute in einem modernen Rechtsstaat. Jeder Einzelne kann sich darauf
verlassen, dass er vor Willkür und Unrecht geschützt ist. Ob es um die lieben Nachbarn, die Kündigung des Arbeitsplatzes, Wohnung,
Verträgen oder um den Autounfall geht - das Leben ist zu kurz für lange
Streitereien. Zudem kann ein Rechtsstreit schnell teuer werden.
- Streiten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Urlaub, Überstundenvergütung,
Versetzung oder Kündigung, dann sind Sie durch unseren Arbeits-Rechtsschutz
bestens abgesichert.
- Werden Ihre Werbungskosten bei der Steuererklärung nicht anerkannt,
haben Sie Steuer-Rechtsschutz, um Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu
machen
- Haben Sie zusätzlich den optionalen Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtschutz als Eigentümer abgeschlossen, sind Sie auch
versichert, wenn z.B. die Behörden Ihnen das Fällen der alten, wackeligen
Eiche in Ihrem Garten untersagt.
Wir übernehmen die Kosten für einen Rechtsstreit im vereinbarten Rahmen,
vermitteln Ihnen auf Wunsch eine hilfreiche Beratung und unterstützen Sie
zusätzlich.
Schon heute steht fest: Die staatliche Rente ist zu niedrig, um den
gewohnten Lebensstandard zu halten. Ohne weitere Vorsorge droht schon jetzt
30% aller Deutschen die Altersarmut auf Sozialhilfeniveau. Die Menschen werden immer älter und erhalten für immer längere Zeit
staatliche Renten. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beitragszahler. Das
heißt, immer weniger Berufstätige müssen eine stetig wachsende Anzahl von
Rentner finanzieren.
Die Rechnung kann nicht aufgehen!
Die gesetzliche Rente ist eine Rechnung, die nicht mehr aufgeht. Viele
Arbeitnehmer werden später nur die Hälfte ihres jetzigen Nettoeinkommens
erhalten. Private Vorsorge ist daher unverzichtbar. Das hat auch der Staat bei der
Riester-Rente erkannt und unterstützt Sie hierbei großzügig.
Ihre Riester-Rente wird vom Staat Jahr für Jahr mit Zulagen und
Steuerersparnissen gefördert!
Jeder Mensch hat Wünsche und Träume. Einige haben sich vielleicht schon
erfüllt, auf andere arbeiten Sie eventuell noch hin. Ihr Einkommen ist dafür
die wirtschaftliche Grundlage. Aber: Pro Jahr scheiden mehr als 200.000
Erwerbstätige vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Dabei sind Unfälle eher
selten der Auslöser:
- 26% Einschränkungen des Bewegungsapparates
- 21% Psychische Erkrankungen
- 19% Krebs
- 14% sonstige Gründe
- 10% Herz, Kreislauf
- 10% Unfall
Seit der letzten Reform im Jahr 2001 hat sich die Situation für
Arbeitnehmer noch einmal drastisch verschlechtert.
Nur vor dem 02.01.1961 Geborene haben noch Anspruch auf
Berufsunfähigkeitsrente. Später Geborene können in jeden anderen Beruf -
unabhänig von Ihrer Ausbildung und vom Arbeitsmarkt - verwiesen werden. Sie
haben allenfalls Anspruch auf eine niedrige Erwerbsminderungsrente.
Der gesetzliche Schutz finanziert Ihnen kaum das Existenzminimum.
Die zusätzliche private Absicherung ist also kein Luxus, sondern eine
absolute Notwendigkeit. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine ausreichende
Vorsorge!
In der Privaten Krankenversicherung können sich Personen versichern, für die
keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Außer der oben beschriebenen Vollversicherung bieten wir u. a. noch an:
- Pflegepflichtversicherungen, sowie Pflegeergänzungsversicherungen
- Zusatzversicherungen (Zähne, Sehhilfen, Heilpraktiker,
Krankenhaustagegeld etc.)
- Auslandsreiseversicherung
|
Karl– Heinz Summa - Zur Vossenbreite 18 -
39288 Burg OT Niegripp |
|
|